Margit Meyer
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Erbrecht
Im Jahr 2017 ist Margit Meyer zur Notarin bestellt worden. Hierin liegt der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Als Fachanwältin für Erbrecht ist sie ebenso Ansprechpartnerin für die Abfassung von rechtssicheren Testamenten wie für die streitige Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche oder deren Abwehr.
Der Interessenschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Für dieses Rechtsgebiet hat Frau Meyer ihre theoretischen Fachkenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung nachgewiesen.
Als Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes ist sie als Prüferin im Juristischen Staatsexamen tätig.