Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 41

In der nachfolgenden Rechtsprechungs-Übersicht dürfen wir Sie auf folgende für die Praxis interessante und beachtenswerte Entscheidungen hinweisen:

1.     Beschluss des KG vom 05.05.2010 (DAR 9/2010, Seite 521):

Weist der in den Geschäftsräumen eines Gebrauchtwagenhändlers (GmbH) vom Käufer unterzeichnete Kaufvertrag als Verkäufer eine natürliche Person aus und unterschreibt der Verkaufsleiter des Händlers für den Verkäufer mit dem Zusatz "i.A.", so liegt ein Agenturgeschäft vor; es bedarf keines weiteren Hinweises, dass Verkäufer nicht der Händler, sondern eine Privatperson ist.

2.     Beschluss des OLG Koblenz vom 13.04.2010 (VRR 10/2010, Seite 385):

Bei nachträglicher Umrüstung eines Fahrzeugs auf Autogasbetrieb haftet der Einbauer für Folgeschäden an der Zylinderkopfdichtung, wenn er nicht darlegt und beweist, dass er eine Regelungstechnik eingebaut hat, die der erhöhten thermischen Belastung der Ventile bei der Verbrennung von Gas statt Benzin entgegenwirkt.

3.     Urteil des OLG Hamburg vom 29.04.2010 (DAR 10/2010, Seite 575):

Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.

4.     Urteil des LG Duisburg vom 18.11.2009 (NJW-RR 12/2010, Seite 835):

Den Betreiber einer Waschstraße trifft die Vertragspflicht, Rechtsgüter des anderen Teils nicht zu verletzen.
Der Betreiber einer automatischen Waschanlage muss die maschinell, automatisch und deswegen nicht jederzeit kontrollierbare Anlage so organisieren, betreiben, warten, kontrollieren und beaufsichtigen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist, um Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden. Ist eine Beschädigung eines Fahrzeugs auf eine Fehlfunktion der Waschstraße zurückzuführen, kann sich der Waschanlagenbetreiber von einem Verschuldensvorwurf nur durch den Vortrag konkreter Tatsachen dazu entlasten, wie seine Kontroll- und Wartungsbemühungen aussahen.

5,     Beschluss des OLG Oldenburg vom 09.07.2010 (VRR 8/2010, Seite 316):

Der Bußgeldtatbestand der §§ 49 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 a Satz 1, 2 StVO ist wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot verfassungswidrig, soweit er einen Verstoß gegen das Gebot, ein Kraftfahrzeug mit einer an die Wetterverhältnisse angepassten, geeigneten Bereifung auszurüsten, ahndet ("Winterreifen").


Die vorgenannten Entscheidungen aus unserem Rechtsprechungs-Report sind rechtskräftig.

Sollten Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir insoweit gerne zu Ihrer Verfügung.

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