Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 36

Die aktualisierte ADAC-Liste wurde veröffentlicht im DAR 8/2008, Seite 488 - 490 wie folgt:

Defekt

Mangel /
Verschleiß

Fahrzeugdaten

Besonderheiten

Gericht

Achse

Falsch eingestellte Spur

V

8 Jahre
Opel Omega
130.000 km

Falsch eingestellte Spur ist eine Abnutzungs- oder Verschleißerscheinung.

LG Hof
Az. 32 071 3/02 v. 23.07.2003 (n.v.)

Spiel der Spurstangen

V

9 Jahre
Fiat Punto
120.000 km

Derartige Undichtigkeiten sind typische Verschleißerscheinungen im Hinblick auf Alter und Laufleistung; starke Beanspruchung durch den täglichen Betrieb.

LG Kassel
Az. 1 S 2/05;
SVR 2005, 421

Geräusche an der Hinterachse bei 92.000 km Laufleistung

V

8 Jahre
Mercedes
38.400 km

Schaden an der Hinterachse auch bei weitergehender Untersuchung nicht festgestellt, Geräusch muss daher als verschleißbedingt angesehen werden (sehr leises Geräusch, nur bei besonders aufmerksamem Hören feststellbar).

LG Kleve
Az. 5 S 34/05;
SVR 2006, 63

Defekt der automatischen Freilaufnabe

M

KIA

Mangel, keine weiteren Ausführungen.

AG Potsdam
Az. 30 C 122/02;
DAR 2003, 179

Auspuff

Defekter Auspuff

V

5 Jahre
Opel Vectra
113.000 km

Verschleißerscheinung, keine weiteren Ausführungen.

OLG Celle
Az. 7 U 30/04;
NJW 2004, 3566

Bremsen

Bremsklötze und Brems­scheiben stark abgenutzt

V

Peugeot
106 62500 km

Typische Verschleißerscheinung eines gebrauchten Fahrzeugs; TÜV-Prüfung drei Monate vor Verkauf ergab auf dem Bremsprüfstand keine Mängel.

LG Aachen
Az. 6 S 99/03;
DAR 2004, 452

Defekter Radbremszylinder

V

9 Jahre
Fiat Punto
120.000 km

Zustand altersgemäß verschleißbedingter Ausfall; gerichtsbekanntermaßen fällt in den einschlägigen Gebrauchtwagenbewertungen wie z. B. dem „TÜV Autoreport 2005", dem die Auswertung von mehr als 7,6 Mio. Hauptuntersuchungen zugrunde gelegt wurden, das streitgegenständliche Fahrzeug bei HU neun Jahre alter Gebrauchtfahrzeuge überdurchschnittlich mit Beanstandungen zur Bremsanlage auf.

LG Kassel
Az. 1 S 2/05;
SVR 2005, 421

Getriebe

Getriebeschaden

M

8 Jahre
Opel Omega
130.000 km

Sachmangel, keine weiteren Ausführungen.

LG Hof
Az. 32 071 3/02 v. 23.07.2003 (n.v.)

Defektes Automatikgetriebe

M

7 Jahre
Renault Laguna
84.000 km

Defekt herstellerseits bekannt bei bestimmten Fahrzeugtypen; Werkstoff- bzw. Konstruktionsfehler, der bei vergleichbaren Kfz nicht auftritt.

OLG Düsseldorf
Az. 1-1 U 38/06;
SVR 2006, 461

Federbruch der Lamellenkupplung

M

35.000 km
Volvo C 70 Cabr.

Materialfehler oder Materialermüdung stellen keinen Verschleiß dar.

LG Köln
Az. 2 0 52/05;
DAR 2007, 34

Getriebeschaden

M

Renault Espace
125.500 km

Unaufklärbarkeit ob Mangel oder Verschleiß ging zu Lasten des Verkäufers, da das Getriebe im Rahmen einer Garantiereparatur an den Importeur geschickt wurde und danach nicht mehr zur Verfügung stand.

AG Offenbach
Az. 340 C 23/06;
NJW-RR 2007, 1546

Leichte Ölundichtigkeit am Differential

V

5 Jahre
Mercedes 200T
110.000 km

Ölverlust am Differential ist unter Berücksichtigung von Alter und Laufleistung normaler Verschleiß und nicht außergewöhnlich.

LG Oldenburg
Az. 16 S 612/03;
SVR 2004, 144

Innenraum

Defekte Sitzheizung

V

8 Jahre
Opel Omega
130.000 km

Sachmangel, keine weiteren Ausführungen.

LG Hof
Az. 32 0 71 3/02 v. 23.07.2003 (n.v.)

Formunbeständige Innenverkleidung

M

6 Jahre
VW Sharan
98.000 km

Formunbeständigkeit der Innenverkleidung ist ein Konstruktionsfehler, der nach Stand der Technik vermeidbar ist.

OLG Saarbrücken
Az. 1 U 567/04;
MDR 2006, 227

Kabelbrand

M

Opel Ascona C
46.880 km

Bei der Installation und Benutzung von Kabeln spielen natürliche Verschleißerscheinungen nur eine nebensächliche Rolle. Der Aspekt des Kabelbrandes ist insbesondere nicht nur für gebrauchte Kfz spezifisch.

AG Marsberg
Az.1C 143/02:
DAR 2003, 322

Durchlässigkeit des Fahrgastunterbodens

V

13 Jahre
Ford Fiesta
122.500 km

Kaufpreis 600 Euro; es ist nicht erkennbar, dass der behauptete Defekt über das normale Abnutzungsbild eines 13 Jahre alten Pkw hinausgeht.

LG Dessau
Az. 7 T 542/02;
DAR 2003, 199

Karosserie

Geringfügige Lackschäden (Steinschlag)

V

5 Jahre
Mercedes 200T
110.000 km

Kleine, nur bei intensiver Betrachtung sichtbare Steinschlagschäden auf der Motorhaube beeinträchtigen die Funktion des Lacks nicht und sind normale Verschleißerscheinungen bei 5 Jahre altem Kfz.

LG Oldenburg
Az. 16 S 612/03;
SVR 2004, 144

Katalysator

Bruch des Keramikkörpers des Katalysators

V

10
Jahre Mercedes 124 T
150.733 km

Katalysator kein klassisches Verschleißteil wie beispielsweise Reifen; ob Verschleiß oder Mangel vorliegt, ist jeweils nur für den Einzelfall zu beurteilen. Bei einer Laufleistung von ca. 1 50.000 km und einem Alter von zehn Jahren ist der Ausfall des Katalysators eine altersübliche Verschleißerscheinung. Bei einem Kfz gibt es Teile, die entweder zu 100 % funktionieren müssen oder gar nicht mehr funktionieren. Der Verschleiß besteht bei diesen Teilen darin, dass sie durchschnittlich eine bestimmte Zahl von Betriebsstunden oder sonstige Zeit halten und dann einfach nicht mehr funktionieren. Verschleiß bedeutet nicht nur mechanische oder chemische Abnutzung, sondern auch Abnutzung allgemein. Zu berücksichtigen war auch der geringe Kaufpreis von 5.000 Euro, denn je höher der Preis, desto höher darf auch die Erwartung des Kunden sein.

AG Offenbach
Az. 38 C 276/04;
NJW-RR 2005, 423
sowie Zurückweisung der Berufung durch LG Darm­stadt (6 S 243/04), ebenfalls mit der Begründung „Verschleiß aufgrund des Alters und der Laufleistung"

Defekt am Keramikkörper

M

Opel Astra Caravan

Bei einem Defekt an einem Katalysator handelt es sich nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um einen technischen Fehler, da ein Verschleiß an einem Katalysator nicht eintreten kann.

AG Zeven
Az. 3 C 242/02;
DAR 2003, 379

Defekt am Keramikkörper

V

5 Jahre
PKW
ca. 71 .700 km

Technischer Verschleiß kann sich über längeren Zeitraum entwickeln oder durch falsches Betanken eintreten. Ein derartiger Defekt kann bereits bei einer Laufleistung von 40.000 km eintreten, bei 70.000 km muss der Käufer damit rechnen. Entscheidend ist, ab wann ein solcher technischer Defekt norma­lerweise auftritt.

AG Fürstenwalde
Az. 13 C 557/02;
SVR 2006, 21 9

Klimaanlage

Leck am Klimakompressor

V

9 Jahre
110.000 km

Angesichts erheblichen Alters und Laufleistung ist das Leck am Kompressor als normaler, üblicher Verschleiß einzustufen.

AG Dresden
Az. 107 C 301 7/04;
SVR 2006, 139

Fehlfunktion der Klimaanlage (nur extremes Heizen und Kühlen möglich)

M

11 Jahre
Audi 100
94.256 km

Bei einem derart alten Fahrzeug sind sporadisch auftretende Blockaden einzelner Stellmotoren der Heiz- und Klimaanlagen grundsätzlich eine normale Verschleißerscheinung. Das Verkaufsinserat im Internet gab aber an, dass das Fahrzeug mit Klimatronik ausgerüstet sei; aufgrund der Beschaffenheitsangabe in der Internetwerbung konnte der Kläger eine funktionstüchtige Klimaanlage erwarten. Wenn der Verkäufer bestimmte Zusatzausstattungen angibt, kann der Käufer verlangen, dass diese nicht nur vorhanden, sondern auch funktionstüchtig sind.

LG Kassel
Az. 4 0 644/03;
BeckRS 2004, 11137

Kraftstoffzuleitung

Fahrzeugbrand aufgrund Kraftstoffleckage am Einspritzventil oder Zuleitung

M

10 Jahre
Ford Galaxy
ca. 150.000 km

Auch der Käufer eines 10 Jahre alten Fahrzeugs darf erwarten, dass das Fahrzeug fahrfähig ist und nicht beim Starten des Motors in Brand gerät und infolgedessen unbenutzbar wird.

OLG Celle
Az. 7 U 224/07;
ADAJUR-Ook.Nr. 77755

Kupplung

Kupplungsschaden

M

7 Jahre
Renault Laguna
84.000 km

Defekt herstellerseits bekannt bei bestimmten Fahrzeugtypen; Werkstoff- bzw. Konstruktionsfehler, der bei vergleichbaren Kfz nicht auftritt.

OLG Düsseldorf
Az. 1-1 U 38/06;
SVR 2006, 461

Motor

Ventilfederabriss

M

10 '/2 Jahre
Porsche
122.000 km

Federbruch, insbesondere bei Porsche völlig untypisch.

OLG Köln
Az. 22 U 88/03;
NJW-RR 2004, 268

Riss im Zylinderkopf

M

5 Jahre
Jeep Cberokee
94.000 km

Bei Baumuster Vielzahl von Defekten bei Kilometerständen zwischen 80.000 und 120.000, Herstellermangel.

OLG Thüringen
1 U 846/04;
SVR 2006, 262

Tackergeräusch des Motors bei ca. 86.000 km Laufleistung

V

9 Jahre
Opel Omega
81.000 km

Zu großes Ventilspiel als Ursache, hervorgerufen durch verschmutzte bzw. verschlissene (defekte) hydraulische Ventilausgleichselemente, auch als Hydrostößel bekannt. Hydrostößel können auch innerhalb relativ kurzer Zeit und bei relativ geringer Fahrleistung verdrecken oder verschleißen. Ursache für solche Defekte sind meist Ölrückstände oder andere Fremdpartikel im Öl. Zu berücksichtigen sei in diesem Fall außerdem die Anzahl der Vorbesitzer (hier:4).

OLG Düsseldorf
Az.1-1 U 180/06;
DAR 2007, 211

Motorschaden durch Überspringen des Zabnriemens

M

6 Jahre
Opel Vectra
118.000 km

Lockerung des Zahnriemens durch Materialfehler und zu hohen Verschleiß stellt Sachmangel dar; aber Fahrfehler weitere mögliche Ursache für Schaden.

BGH
Az. VIII ZR 329/03;
NJW 2004, 2299

„Kolbenfresser"

M

4 Jahre
Opel Vectra
88.000 km

Bedienungsfehler bei Defekt nach heutiger Technik kaum vorstellbar.

OLG Frankfurt
Az. 24 U 198/04;
NJW-RR 2005, 920

Ölverlust

V

20 Jahre

Fehler an der Öldichtung stellt normalen Verschleiß dar; Käufer kann nicht erwarten, dass ein Kfz diesen hohen Alters ohne jegliche Verschleißfehler verkauft wird. Insbesondere Dichtungen lassen mit Gebrauch und Zeitablauf nach.

LG Hannover
Az. 12 S 107/05;
ADAJUR-Dok.Nr. 69933

Ölverlust

V

9 Jahre
Fiat Punto
120.000 km

Derartige Undichtigkeiten sind typische Verschleißerscheinungen im Hinblick auf Alter und Laufleistung.

LG Kassel
Az. 1 S 2/05;
SVR 2005, 421

Schaden Zylinderkopfdichtung

V

5 Jahre
PKW
ca. 71 .700 km

Schadstellen sind auf natürliche Verschleißerscheinungen zurückzuführen. Ein derartiger Defekt kann bereits bei einer Laufleistung von 40.000 km eintreten, bei 70.000 km muss der Käufer damit rechnen. Entscheidend ist, ab wann ein solcher technischer Defekt normalerweise auftritt.

AG Fürstenwalde
Az. 13 C 557/02;
SVR 2006, 21 9

Defekt am Riemenspanndämpfer führt bei 153.516 km Laufleistung zu Motorschaden

V

Audi A4 Avant
133.000 km

Verschleißteil; Nichtauswechslung bei 120.000 km-Inspektion (vor dem Verkauf) führt nicht zu vertragswidriger Beschaffenheit. Wechsel war nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sondern nur optional bei Bedarf.

OLG Koblenz
Az. 5 U 768/06;
NZV 2007, 410

Defekt am Zahnriemen führt bei 115.000 km Laufleistung zu Motorschaden

V

6 Jahre
110.800 km

Verschleißteil; Wechsel nach internem Rundschreiben des Herstellers nach spätestens 5 Jahren oder 120.000 km empfohlen. Die bloße Empfehlung führt jedoch nicht zu einer Bindungswirkung für den Gebrauchtwagenmarkt dahin gehend, dass deren Nichteinhaltung einen Sachmangel begründet.

AG Geilenkirchen
AZ. 10 C 12/06;
DAR 2006, 461

Zahnriemenriss bei ca. 60.000 km

V

VW Golf
ca. 54.000 km

Zahnriemen ist Verschleißteil, da Austausch in Inspektionsvorgaben des Herstellers bei 90.000 km vorgeschrieben.

LG Itzehoe
Az. 6 0 523/02;
DAR 2004, 96

Zahnriemenriss führt bei 11O.OOO km Laufleistung zu Motorschaden

V

3 Jahre
Renault Clio
107.731 km

Zahnriemen typisches Verschleißteil, da Wartungsempfehlung des Herstellers Austausch bei 120.000 km vorsieht. Die empfohlenen Austauschintervalle stellen absolute Maximalwerte dar. Nach den Empfehlungen kann ein vorzeitiger Austausch erforderlich sein bei besonderer Beanspruchung des Fahrzeugs wie: Stop-and-go-Verkehr, überwiegendem Stadtverkehrsbetrieb, Kurzstreckenverkehr, häufigen Kaltstarts, niedrigen Betriebstemperaturen. Gerade bei Fahrzeugen, die in Ballungsräumen wie im Rhein-Main-Gebiet genutzt werden, ist häufiger Stop-and-go-Verkehr sowie Stadtverkehrsbetrieb nichts Ungewöhnliches.

AG Offenbach a.M.
Az. 380 C 286/02;
DAR 2003, 178

Reifen

Massive Abnutzung an Vorderbereifung

V

10 Monate
Alfa Romeo 156 2.4 JTD
14.980 km

Sportfahrwerk; Defekt eingetreten nach 25.000 km; Ursache für Verschleiß: Tiefergelegtes Fahrwerk.

OLG Düsseldorf
Az. 1 U 28/05;
BeckRS 2006, 14183

Sägezahnbildung an Hinterreifen

V

10 Monate
Alfa Romeo 156 2.4 JTD
14.980 km

Typischer Verschleißzustand bei frontgetriebenen Fahrzeugen.

OLG Düsseldorf
Az. 1 U 28/05;
BeckRS 2006, 14183

Scheinwerfer

Feuchtigkeit im Scheinwerfer

M

5 Jahre
Mercedes 200T
110.000 km

Sachmangel, keine weiteren Ausführungen.

LG Oldenburg
Az. 16 S 61 2/03;
SVR 2004, 144

Milchiger Scheinwerfer

M

5 Jahre
Opel Vectra
113.000 km

Sachmangel, keine weiteren Ausführungen.

OLG Celle
Az. 7 U 30/04;
NJW 2004, 3566

Standheizung

Defekte Standheizung

V

8 Jahre
Opel Omega
130.000 km

Sachmangel, keine weiteren Ausführungen.

LG Hof
Az. 32 071 3/02 v. 23.07.2003 (n.v.)

Stoßdämpfer

Undichte Stoßdämpfer

V

5 Jahre
Opel Vectra
113.000 km

Verschleißerscheinung, keine weiteren Ausführungen.

OLG Celle
Az. 7 U 30/04;
NJW 2004, 3566

Tempomat

Defekter Tempomat

V

8 Jahre
Opel Omega
130.000 km

Sachmangel, keine weiteren Ausführungen.

LG Hof
Az. 32 071 3/02 v. 23.07.2003 (n.v.)

 

III.

Die GEZ hat wieder zugeschlagen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Gebrauchtwagenhändler für Radios in ihren Verkaufsautos Rundfunkgebühren zahlen müssen. Die GEZ kann daher eine "pauschale Händlergebühr" für alle Gebrauchtfahrzeuge erheben, und zwar unabhängig davon, ob im Einzelfall das eine oder andere Fahrzeug nicht mit einem Autoradio ausgestattet ist. Die Pauschalierung erspart bei der Gebührenerhebung erheblichen Verwaltungsaufwand. Umgekehrt ist der Händler auch nicht verpflichtet, jede Änderung im Fahrzeugbestand mitzuteilen.
Die Erhebung einer Pauschalgebühr für rote Kennzeichen, die an wechselnden Fahrzeugen eingesetzt werden, lehnte das Gericht ab.

Kontakt

Dr. Schulte • Gerken
Rechtsanwälte & Notare
Hauptkanal links 31 • 26871 Papenburg (neben dem Amtsgericht)
Tel.: 04961 - 809 530 • Fax: 04961 - 809 5349
E-Mail: info@schulte-gerken.de

Kanzleizeiten

Montag bis Donnerstag
8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Termine zu anderen Zeiten nach Absprache.

Nachfolgend können Sie Informationen zum Datenschutz herunterladen und offline nachlesen:

Anwaltliche Hinweise zur Datenverarbeitung Notarielle Informationen zum Datenschutz
Download Anwaltliche Hinweise zur Datenverarbeitung Download Notarielle Informationen zum Datenschutz