Mit unseren Informationsbriefen stellen wir aktuelle Urteile und Rechtssprechungen diverser Fachbereiche für Kollegen zur Verfügung.
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Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 52

Verkehrsverstöße im Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vergleich zu Deutschland fallen auch 2014 die Bußgeldsätze für bestimmte Verstöße in einigen Ländern deutlich höher aus. Spitzenreiter sind insoweit traditionell die skandinavischen Länder, allen voran Norwegen, das die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 430,00 €) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (630,00 €) erhebt. Aber auch in Italien, in den Niederlanden oder in der Schweiz liegen die für Verkehrsverstöße verhängten Geldsanktionen teilweise erheblich über deutschem Niveau.

Da es in einigen Ländern (z.B. Österreich) keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße gibt, wurden in der anliegenden ADAC-Tabelle nur die gesetzlich vorgesehenen Mindest- bzw. Höchstbeträge angeführt.

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Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 51

Kfz-Mängelhaftung
1. Auslandsimport
2. Jahreswagen
3. Tageszulassung
4. TÜV-Abnahme
5. Unfallfreiheit
6. Untersuchungspflicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem heutigen Report möchten wir Sie auf einige prozessrelevante Problemfelder zur Kfz-Mängelhaftung hinweisen:

1. Auslandsimport

Ein reimportierter / importierter Gebrauchtwagen hat in aller Regel einen deutlich niedrigeren Marktpreis als inländische Gebrauchtfahrzeuge. Klärt der Verkäufer über die Import-Eigenschaft bzw. den Reimport nicht auf, verschweigt er einen preisbildenden Faktor und es liegt ein Sachmangel vor.
Außerdem hat der Käufer in einem solchen Falle auch ein Anfechtungsrecht.

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Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 50

"Punktereform" 2014

Am 01.05.2014 tritt die Punktereform in Kraft. Einiges hat sich geändert. Manches ist besser geworden; vieles auch ungünstiger.

Ab dem 01.05.2014 werden nur noch Entscheidungen wegen solcher Delikte eingetragen, die in der neuen Anlage 13 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) erfasst sind. Neben der Aufnahme in Anlage 13 ist bei Ordnungswidrigkeiten auch das Erreichen der Eintragungsgrenze von 60,00 € erforderlich.

Bei einigen Taten, die keine unmittelbare Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, wird auf eine Eintragung verzichtet (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauch, fahrlässige Körperverletzung / sofern ohne Fahrverbot).
Das unberechtigte Befahren der Umweltzone, Verstöße gegen Kennzeichenregelungen und Verstöße gegen Fahrtenbuch-Auflagen werden nicht mehr eingetragen.

Bestehende Eintragungen, die nach neuem Recht nicht mehr einzutragen sind, werden zum 01.05.2014 automatisch gelöscht.

Eintragungen mit Punkten, die mit der Umstellung nicht gelöscht werden, werden entsprechend der nachfolgenden Tabelle aus § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG n.F. umgerechnet:

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Kontakt

Dr. Schulte • Gerken
Rechtsanwälte & Notare
Hauptkanal links 31 • 26871 Papenburg (neben dem Amtsgericht)
Tel.: 04961 - 809 530 • Fax: 04961 - 809 5349
E-Mail: info@schulte-gerken.de

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