Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 59

Verkehrsverstöße im Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

rechtzeitig vor Beginn der Reisesaison hat der ADAC die allseits bekannte Übersicht "Das kosten Verkehrssünden im Ausland" aktualisiert und auf den Stand von März 2017 gebracht.
Wir überreichen anliegend in Kopie die entsprechende Übersicht zu Ihrer Verwendung.

An der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldsätzen stehen nach wie vor neben Norwegen und Schweden auch die Niederlande, die Schweiz und Italien.
Für Tempolimitüberschreitungen um 20 km/h werden dort z.B. mindestens 395,00 € (Norwegen), 250,00 € (Schweden), 170,00 € (Italien) und 165,00 € (Niederlande und Schweiz) fällig.
Im Vergleich dazu fallen die für einen einschlägigen Verstoß in Deutschland vorgesehenen Verwarnungsgelder (bis 35,00 €) eher gering aus.

Falschparken ist am teuersten in den Niederlanden (ab 90,00 €), Norwegen (ab 80,00 €), Spanien (bis 200,00 €) und Dänemark (70,00 €).
Verhältnismäßig günstig ist es in Bulgarien (ab 5,00 €), Deutschland (ab 10,00 €) und Frankreich (ab 15,00 €).

Da es in vielen Ländern (z.B. Österreich) keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße gibt, wurden in der Tabelle bei einigen Verstößen nur die gesetzlich vorgesehenen Mindest- bzw. Höchstbeträge angeführt. Je nach Umständen des Einzelfalles können also gegebenenfalls auch höhere oder niedrigere Beträge in Rechnung gestellt werden.

Zudem werden manchmal bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt. So sind z.B. in Spanien bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 20 Tagen nur 50% des Bußgeldbetrages fällig, was bei einem Tempolimitverstoß mindestens 50,00 € ausmachen kann.

In Italien verdoppelt sich das Bußgeld, wenn es nicht binnen 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bezahlt wird. Frankreich gewährt ebenfalls Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von fünfzehn Tagen.

Generell drohen erhebliche Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss.

In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Kraftfahrzeug beschlagnahmt und enteignet, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.
Dänemark sieht eine ähnliche Regelung bei einer BAK ab 2,0 Promille vor.
Freiheitsstrafen drohen für Alkoholfahrten u. a. in Schweden (ein Monat bei BAK von 1,0 Promille) oder in Spanien (drei Monate bei BAK ab 1,2 Promille).
Abweichend von der im Vereinigten Königreich geltenden maximalen Promillegrenze von
0,8 Promille BAK duldet Schottland maximal nur 0,5 Promille und hat sich somit diesbezüglich dem europäischen Durchschnitt angepasst.
In Litauen gilt für alle Fahrer von Kfz mit einer zGM über 3,5 t (also auch schwere Wohnmobile) eine 0,0-Promille-Grenze (ansonsten 0,4 Promille).

Teuer ist in einigen Ländern auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Während einschlägige Verstöße in Lettland mit nur 15,00 € geahndet werden, sind hierfür in Italien stattliche 160,00 €, in Dänemark 200,00 € und in den Niederlanden sogar 230,00 € fällig!

Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße werden aufgrund eines optimierten Halter-Datenaustauschs innerhalb der EU jetzt effektiver verfolgt. Nicht bezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können bereits seit 2010 und zum Teil auch früher hier in der Bundesrepublik Deutschland vollstreckt werden.

Nach wie vor gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland keinen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister. Auch eine von einer ausländischen Behörde gegenüber einem deutschen Autofahrer ausgesprochene Führerscheinmaßnahme wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.

Bitte beachten Sie in jedem Fall die örtlich geltenden Verkehrsregeln. Wir wünschen Ihnen insoweit immer eine problemfreie Fahrt.

Kontakt

Dr. Schulte • Gerken
Rechtsanwälte & Notare
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