Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 52

Verkehrsverstöße im Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vergleich zu Deutschland fallen auch 2014 die Bußgeldsätze für bestimmte Verstöße in einigen Ländern deutlich höher aus. Spitzenreiter sind insoweit traditionell die skandinavischen Länder, allen voran Norwegen, das die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 430,00 €) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (630,00 €) erhebt. Aber auch in Italien, in den Niederlanden oder in der Schweiz liegen die für Verkehrsverstöße verhängten Geldsanktionen teilweise erheblich über deutschem Niveau.

Da es in einigen Ländern (z.B. Österreich) keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße gibt, wurden in der anliegenden ADAC-Tabelle nur die gesetzlich vorgesehenen Mindest- bzw. Höchstbeträge angeführt.

Teilweise werden bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt, die sich lohnen. So sind z.B. in Spanien bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 20 Tagen nur 50 % des Bußgeldbetrages fällig, was bei einem Tempolimitverstoß mindestens 50,00 € ausmachen kann. Bezahlt man in Italien das Bußgeld binnen 5 Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheides, wird seit Kurzem ein 30%-Rabatt gewährt. Das Bußgeld verdoppelt sich dort hingegen, wenn es nicht binnen 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bezahlt wird. Frankreich gewährt Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss!

In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Kfz enteignet - sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind.

In Schweden wird bereits bei einer BAK von 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat verhängt. Spanien droht für BAK ab 1,2 Promille Gefängnis von wenigstens drei Monaten an.

In der Schweiz droht "Rasern" neben einer Enteignung des Fahrzeugs auch Gefängnis. Raser ist u.a., wer innerorts über 50 km/h, außerorts 60 km/h und auf Autobahnen 80 km/h zu schnell ist. Hier wird nicht nur eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe verhängt, sondern es kann auch die Einziehung und Verwertung des Kfz angeordnet werden. Umso mehr sollte die Regel beachtet werden:

Trinke nicht, wenn du fahren willst.
Fahre nicht, wenn du getrunken hast.

In allen Ländern ist das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Selbst in Schweden, das bislang kein ausdrückliches Verbot kannte, werden nun aktuell Strafen für das Telefonieren am Steuer verhängt, vor allem dann, wenn sich das Telefonieren negativ auf den Fahrer ausgewirkt hat.

Anliegend beigefügt ist die aktuelle ADAC-Tabelle "Das kosten Verkehrssünden im Ausland 2014".
Entnehmen Sie daraus bitte, dass die örtlich geltenden Verkehrsregeln in jedem Fall beachtet werden sollten.

Wir wünschen Ihnen immer eine unfall- und punktefreie Fahrt.

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Dr. Schulte • Gerken
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