Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 48

In der nachfolgenden Rechtsprechungs-Übersicht dürfen wir Sie auf folgende für die Praxis interessante und beachtenswerte Entscheidungen hinweisen:

1.     Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.2012 (Verkehrsrecht aktuell, 1/2013, S. 5):

Auch Personenkraftwagen, die im Unfallzeitpunkt älter als fünf Jahre und/oder mehr als 100.000 km gelaufen sind, sind einer unfallbedingten merkantilen Wertminderung generell zugänglich.

2.     Urteil des BGH vom 27.06.2012 (VRR 12/2012, S. 464/465):

Die Klausel in AGB, nach der ein Käufer bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15 % des Bruttokaufpreises zu zahlen hat, ist wirksam. Sie wird den Forderungen an eine wirksame Schadenspauschalierung gerecht. Sie verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot.

3.     Urteil des AG Berlin-Mitte vom 28.08.2012 (Verkehrsrecht aktuell 10/2012, S. 165):

  1. Der BGH-Rechtsprechung, wonach der Schädiger den Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen kann, ist nicht zu folgen. Sie basiert auf falschen tatsächlichen Annahmen und ignoriert hergebrachte bewährte Rechtsinstitute.
  2. Eine Reparatur in einer „freien“ Werkstatt bietet selbst bei technischer Gleichwertigkeit keinen gleichwertigen Ersatz gegenüber der Reparatur in einer Markenwerkstatt.
  3. Die vom BGH gezogene Grenze von drei Jahren ist willkürlich.

4.     Urteil des BGH vom 11.09.2012 (NJW 1-2/2013, S. 64):

Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw. seines Haftpflichtversicherers dem Grunde nach unstreitig, ist der Einzug der Forderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten durch das Mietwagenunternehmen als Nebenleistung gem. § 5 I RDG erlaubt.

5.     Urteil des OLG Dresden vom 18.07.2012 (Verkehrsrecht aktuell 10/2012, S. 167):

Bei der Ermittlung der ersatzfähigen Mietwagenkosten ist es rechtsfehlerhaft, ein Unfallfahrzeug aus dem Alterssegment fünf bis zehn Jahre allein aus Altersgründen in die nächstniedrigere Tabellengruppe (Schwacke-Automietwagenklassen) einzustufen.

6.     Urteil des LG Duisburg vom 25.06.2012 (DAR 9/2012, S. 525):

Tritt bei einem neu gekauften Wohnmobil - Kaufpreis 100.400,00 € - ein Motorschaden auf - voraussichtliche Reparaturkosten 8.077,35 € -, so ist die vom Käufer begehrte Nachlieferung eines fabrikneuen Fahrzeugs berechtigt und für den Verkäufer trotz der Mehrkosten zumutbar, da bei einem Fahrzeug mit einem nachträglich eingebauten neuen Motor von einem merkantilen Minderwert auszugehen ist.


Die vorgenannten Entscheidungen aus unserem Rechtsprechungs-Report sind rechtskräftig.

Sollten Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir insoweit gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit der Weitergabe dieses Informationsbriefes an Ihre Kunden erklären wir uns ausdrücklich einverstanden.

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