Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 46

In der nachfolgenden Rechtsprechungs-Übersicht dürfen wir Sie auf folgende für die Praxis interessante und beachtenswerte Entscheidungen hinweisen:

1.     Urteil des BGH vom 15.11.2011 (NJW-Spezial, 1/2012, Seite 10):

Die Erstattung von Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert ist nur gerechtfertigt, wenn die durchgeführte Reparatur nicht von den Vorgaben des Gutachters abweicht.

2.     Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.05.2011 (Verkehrsrecht aktuell 10/2011, Seite 164):

Der Geschädigte hat auch dann Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten, wenn er verletzungsbedingt zwar nicht selbst ein Fahrzeug nutzen kann, seine Ehefrau aber sein Fahrzeug mitgenutzt hat und auf eine weitere Nutzung angewiesen ist.
Der Geschädigte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen. Ihn trifft auch nicht die Obliegenheit, seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um die Reparaturkosten vorzufinanzieren.

3.     Urteil des LG Lübeck vom 08.07.2011 (Verkehrsrecht aktuell 11/2011, Seite 184):

Der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrads ist als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen, zumal dann, wenn das Fahrrad regelmäßig für den Weg zur Arbeit benutzt wurde.
Die Höhe der Entschädigung ist unter Zugrundelegung des geschätzten Mietpreises zu ermitteln, der aber um den Gewinn des Vermieters i.H.v. 40 % zu kürzen ist. Bei einer Ausfallzeit bis zu 1 Woche sind Tagessätze von 10,00 € bis 15,00 € realistisch.

4.     Urteil des OLG Stuttgart vom 06.07.2011 (Verkehrsrecht aktuell 12/2011, Seite 211):

Wegen Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist strafbar, wer bei Dunkelheit die Fahrzeugbeleuchtung und damit auch die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltet, um (auch) die Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens zu vereiteln.

5.     Urteil des LG Düsseldorf vom 06.05.2011 (Verkehrsrecht aktuell 12/2011, Seite 212):

Rollt ein Einkaufswagen während des Ausladens von Gegenständen in ein Fahrzeug weg und beschädigt dann ein anderes Fahrzeug, handelt es sich nicht um einen Unfall im Straßenverkehr i.S.d. § 142 StGB (= Unfallflucht).


Der ADAC hat seine bekannte Liste zur Abgrenzung von Mangel/Verschleiß aktualisiert. Es liegt nun die Ausgabe 2011 vor.
Sie finden diese Liste im Internet unter www.adac.de (Info, Test & Rat / Fahrzeugkauf & Verkauf / Gebrauchtwagen / Musterverträge & Rechtstipps / Rechtstipps zum Gebrauchtwagenkauf).


Die vorgenannten Entscheidungen aus unserem Rechtsprechungs-Report sind rechtskräftig.

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