Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 43

In der nachfolgenden Rechtsprechungs-Übersicht dürfen wir Sie auf folgende für die Praxis interessante und beachtenswerte Entscheidungen hinweisen:

1.     Urteil des OLG Rostock vom 11.03.2011 (DAR 5/2011, Seite 263):

Sachverständigenkosten sind nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen, da sie erst dann entstehen, wenn der Geschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil des Gesamtschadens gegenüber dem Schädiger beziffern und belegen muss. Anders als bei Rechtsanwaltskosten, kann ein Anteil der Sachverständigenkosten nicht errechnet werden, weil der Sachverständige seine Leistung insoweit nicht teilen kann; insbesondere wird man ihm nicht andienen können, etwa nur die Reparaturkosten einer Quote zu errechnen.

2.     Urteil des AG München vom 17.11.2009 (DAR 4/2011, Seite 212):

Die Bezeichnung eines betriebsbereiten Fahrzeuges als „Bastlerfahrzeug“ durch den Verkäufer innerhalb einer „AGB-Konstruktion“, die erkennbar - auch auf Grund der „versteckten Angabe des „Bastlerfahrzeuges“ im Text der AGB“ - darauf abzielt, jegliche Gewährleistungsansprüche des Käufers auszuschließen, ist unzulässig.

Es gibt keine allgemeine technische Erkenntnis, dass ein 14 Jahre altes Allradfahrzeug mit einer Laufleistung von 250.000 km verschleißbedingt nicht mehr als Allradfahrzeug genutzt werden kann.

3.     Urteil des OLG Schleswig vom 17.12.2010 (VRR 4/2011, Seite 122):

Zu den Pflichten einer Kfz-Werkstatt im Rahmen einer Inspektion gehört es, auf solche Maßnahmen hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht. Als unmittelbar bevorstehend sind solche Arbeiten anzusehen, die in einem Zeitraum von weniger als 3 Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von 5.000 km anfallen.

4.     Urteil des BGH vom 24.11.2010 (ZfS 4/2011, Seite 213):

In der Kfz-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig - etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung - verursacht worden sind.

5.     Urteil des AG Lahnstein vom 09.02.2011 in 24 C 384/10:

Die Umbaukosten für eine Gasanlage sind auch bei fiktiver Abrechnung im Wege des Schadenersatzes zu ersetzen.

6.     Urteil des OLG Jena vom 13.05.2009 in 7 U 711/08:

Steuerneutral ist der Restwert des Unfallfahrzeugs, wenn im Falle der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Dies ist nur der Fall, soweit es sich bei den Geschädigten um Privatpersonen handelt.

Gehört das beschädigte Fahrzeug zum Betriebsvermögen eines vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmens, muss bei der Veräußerung dieses Fahrzeugs gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Umsatzsteuer entrichtet werden. Damit ist der Restwert nicht steuerneutral und es ist nur der Netto-Restwert in die Schadensberechnung einzustellen.

Zu dem oben erwähnten Urteil des OLG Rostock vom 11.03.2011 ist anzumerken, dass es zwischenzeitlich auch andere Gerichtsentscheidungen gibt, auch auf OLG-Ebene. Eine abschließende Klärung durch den Bundesgerichtshof (BGH) gibt es bis heute nicht. Insoweit ist die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung bleibt insoweit abzuwarten.


Die vorgenannten Entscheidungen aus unserem Rechtsprechungs-Report sind rechtskräftig.

Sollten Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir insoweit gerne zu Ihrer Verfügung.

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