Recht - Auto & Verkehr Informationsbrief Nr. 29

In der nachfolgenden Rechtsprechungs-Übersicht dürfen wir Sie auf folgende für die Praxis interessante und beachtenswerte Entscheidungen hinweisen:

1.     Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 25.04.2006 (Verkehrsrecht aktuell 9/2006, Seite 153):

Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für den Rückstufungsschaden, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.

2.     Urteil des OLG Oldenburg vom 28.10.2005 (6 U 155/05):

Liegt zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges eine Zeitspanne von zweieinhalb Jahren, darf der Verkäufer es nicht bei der Nennung des Datums der Erstzulassung belassen, sondern muss auch ohne ausdrückliche Nachfrage über das tatsächliche Alter des Fahrzeuges informieren.

3.     Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.05.2006 (DAR 11/2006, Seite 633):

Herrscht Streit darüber, ob ein bestimmter Zustand und/oder Defekt eines als gebraucht gekauften Kraftfahrzeuges das Ergebnis „normalen“ Verschleißes ist, so ist vorrangig anhand der gesamten Erklärungen des Verkäufers zu prüfen, ob eine vertragswidrige Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB anzunehmen ist.

Mit einer Erklärung wie „Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers 96.000 km“ macht ein Kfz-Händler zumindest eine Beschaffenheitsangabe des Inhalts, dass der Motor des angebotenen Gebrauchtwagens nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die mitgeteilte Laufleistung erwarten lasse.

4.     Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.06.2006 (Verkehrsrecht aktuell 9/2006, Seite 148):

Die Üblichkeit der Beschaffenheit i. S. d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist auch an dem Qualitätsstandard zu messen, den vergleichbare Produkte anderer Hersteller erreicht haben und der die Markterwartung prägt.

Auch ein gebrauchtes Kfz ist nicht allein deshalb frei von einem Sachmangel, weil es einen Defekt hat, der auch anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs also sog. Serienfehler anhaftet.

Ist an einem gebraucht gekauften Mittelklassewagen (hier: Renault Laguna) ein serienmäßiger Werkstoff-Fehler an einem Bauteil der hydraulischen Kupplung des Automatikgetriebes vorhanden, so sind in den nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB anzustellenden Qualitätsvergleich Automatikgetriebe in gleichaltrigen Mittelklasse-Pkw anderer Fahrzeug-hersteller einzubeziehen, die zumindest auch für den europäischen Markt gebaut worden sind.

Der Käufer eines ca. 84.000 km gelaufenen, rund 7 Jahre alten Pkw der europäischen Mittelklasse muss nicht damit rechnen, dass das Automatikgetriebe nach einer Fahrstrecke von nur ca. 1.500 km mit einem Schaden ausfällt, dessen Beseitigung mindestens 2.000,00 € kostet.

5.     Urteil des OLG Frankfurt vom 11.05.2006 (VRR 10/2006, Seite 389):

Sofern eine Reparaturwerkstatt (Autoglas-Reparaturunternehmen) gegenüber einem Kunden, der einen Teilkaskoschaden beheben lässt, zumindest teilweise dessen Selbstbeteiligung übernimmt, liegt darin ein mindestens versuchter Betrug gegenüber der Versicherung. Außerdem liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

6.     Urteil des OLG Hamm vom 21.09.2006 (4 U 86/06):

Die Werbeanzeige einer Autoreparaturwerkstatt, in welcher dem Kunden bei einer Kaskoabwicklung einer Hagelschadenreparatur ab 1.000 EUR ein Betrag in Höhe von 150 Euro angeboten wird, ist wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen. Eine solche beworbene Barvergütung ist ein versuchter Betrug zu Lasten der Versicherung.

7.     Urteil des BGH vom 28.07.2006 ( IV ZR 316/04):

Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, die von einem unberechtigten Dritten ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers mit roten Kennzeichen versehen worden sind, die die Zulassungsstelle dem Versicherungsnehmer zugeteilt hat.

8.     Urteil des OLG München vom 15.05.2006 (VRR 8/2006, Seite 316):

Das Anbringen von Reflektoren an der Hinterseite der Sonnenblende sowie des Innenspiegels, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). Es kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB in Betracht.

9.     Urteil des BGH vom 01.06.2006 (I ZR 167/03):

Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist.


Die vorgenannten Entscheidungen aus unserem Rechtsprechungs-Report sind rechtskräftig.

Sollten Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir insoweit gerne zu Ihrer Verfügung.

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